EBV-Schnappschüsse
   

Der LSBG rückt sich ins Licht

Für die Öffentliche Beleuchtung auf Straßen und Gehwegen ist die Hamburg Verkehrsanlagen (HHVA) zuständig. Deshalb haben sich unser Verein und Regionalpolitiker*innen in den letzten Monaten an die HHVA gewandt mit der Bitte um bessere Beleuchtung für Fußgänger. Nun hat sich der Landesbetrieb, Straßen, Brücken und Gewässer eingeschaltet, als Auftraggeber der HHVA und weil er nach eigenen Worten ministeriell zuständig ist. Seine Reaktion auf den Eppendorfer Beleuchtungsaufruf (21.Oktober 2019):

"Entgegen Ihrer Aussage fußt nicht die generelle Arbeit vom Hamburg Verkehrsanlagen, sondern nur der punktuell hinterfragte Anlagenbestand im konkret nachgefragten Straßenzug auf den zur Zeit der Herstellung geltenden Richtlinien aus dem Jahre 1966.
Die Regeln werden fortlaufend, u.a. entsprechend dem Stand der Technik, weiterentwickelt. Zurzeit erfolgt eine grundlegende Überarbeitung, welche jeweils für neu zu errichtende und zu erneuernde Anlagen gelten wird.
Eine Erneuerung und eine Anpassung der Beleuchtung an den fortgeschrittenen Stand der planerischen Vorgaben erfolgt immer im Zuge von Straßengrundinstandsetzungen und bei Straßenumbauten. Deshalb sind auch in Hamburg Nord – wie in anderen Bezirken – einige Straßenabschnitte anders und heller beleuchtet als andere.
Selbstverständlich werden bei der Aufnahme der Neuerungen in die Regelwerke die Belange aller Verkehrsteilnehmer -auch die der zu Fußgehenden- in gleichem Maße berücksichtigt. Mit der von Ihnen vorgeschlagenen, geringerer Höhe zusätzlich montierten Leuchten lässt sich die Gehwegbeleuchtung jedoch kaum wirkungsvoll verbessern, weil die Reichweite der Leuchten bei dem vorhandenen Abstand nicht ausreicht und nur die Stellen erreicht werden, die ohnehin gut beleuchtet sind.

Das von Ihnen geforderte Gespräch mit der HHVA im Verkehrsausschuss hat bereits stattgefunden und ist mit der Drucksache 21/18363 mit Stand 11.09.2019 veröffentlicht worden."  

13. November 2019